SEB
Durch das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz werden Pflichten und Rechte der Eltern bei der Mitwirkung in den Schulen des Landes geregelt. U.a. heißt es:
„Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und
Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der
Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr
Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.“ ( SchulG §40 (1))
Der SEB soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.
Er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Darüber hinaus vertritt er die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit und nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Elternvertretungen sind die Klassenelternversammlung mit der Klassenelternsprecherin/ dem Klassenelternsprecher und der Schulelternbeirat mit der Schulelternsprecherin / dem Schulelternsprecher.
Im September 2024 wurde an der Hermann-Gmeiner-Schule ein neuer Schulelternbeirat gewählt. Die nächsten Wahlen finden im Jahr 2026 statt.
Der Schulelternbeirat:
Michael Skotzke (Schulelternsprecher)
Andreas Krobb (stellv. Schulelternsprecher)
Jennifer Fuß
Vertreterinnen:
Maryse Sousa
Sabrina Kramer
Veronique Lücker